Einkommensteuerleitfaden Finnland
Das Einkommensteuersystem in Finnland ist progressiv und gilt für alle Einwohner des Landes.
Einkommensteuersatz in Finnland
Einkommen in Finnland unterliegen der progressiven staatlichen Besteuerung. Dies bedeutet, dass der Steuersatz mit dem zu versteuernden Einkommen steigt. Der Einkommensteuersatz wird auch vom Wohnort, der Religionszugehörigkeit und verschiedenen Abzügen beeinflusst.
Der staatliche Einkommensteuersatz variiert je nach zu versteuerndem Einkommen zwischen 12,64% und 44%:
- Einkommen von 0 bis 20.500 wird mit 12,64% besteuert;
- Einkommen von 20.500 bis 30.500 wird mit 19% besteuert;
- Einkommen von 30.500 bis 50.400 wird mit 30,25% besteuert;
- Einkommen von 50.400 bis 88.200 wird mit 34% besteuert;
- Einkommen von 88.200 bis 150.000 wird mit 42% besteuert;
- Einkommen ab 150.000 wird mit 44% besteuert.
Die Einkommensteuersätze der Gemeinden liegen im Jahr 2024 zwischen 4,40% und 19,70%.
Die kommunalen Einkommensteuersätze liegen im Jahr 2024 zwischen 1% und 2,25%.
Einkommensteuererklärungen und -zahlungen
In Finnland ermittelt der Steuerzahler den Einkommensteuersatz mit einer Steuerkarte und teilt dem Arbeitgeber mit, wie das Gehalt zu berechnen ist. Jedes Jahr im März/April versendet das Finanzamt eine vorausgefüllte Steuererklärung, in der die Über- oder Unterzahlung der Steuer berechnet wird. Es ist notwendig, die Daten in der vorausgefüllten Erklärung auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Einkünfte und Abzüge hinzuzufügen.
Die Fristen für Korrekturen sind der 7. Mai, 14. Mai oder 21. Mai 2024 und sind auf der Steuererklärung und auf der MyTax-Website der finnischen Steuerbehörde angegeben.
Selbstständige sind verpflichtet, bis zum 2. April 2024 für jedes Jahr eine Steuererklärung (Formular 5) und eine persönliche vorausgefüllte Steuererklärung vorzubereiten und einzureichen. Die Zahlungsfristen sind in der Steuererklärung angegeben.
Selbstständige müssen im Laufe des Jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Vorauszahlung wird vom Finanzamt auf der Grundlage der letzten endgültigen Steuererklärung berechnet.
Nicht steuerpflichtiges Minimum in Finnland
In Finnland gibt es keinen „steuerfreien Mindestbetrag“. Es gibt jedoch einen Abzug für Erwerbseinkommen:
- 51% für Einkünfte zwischen 2.500 und 7.230 EUR;
- 28% für den über 7.230 EUR liegenden Teil.
Wenn Ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen 14.000 EUR übersteigt, wird der Abzug für den übersteigenden Betrag um 4,5 % gekürzt. Wenn Ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen 93.333 EUR übersteigt, ist dieser Abzug nicht möglich. Der maximale Abzug für 2024 beträgt 3.570 EUR.
Abzüge
In Finnland können Sie verschiedene Steuerabzüge geltend machen, die den zu zahlenden Steuerbetrag reduzieren. Einige Abzüge werden automatisch gewährt, während andere vom Steuerzahler geltend gemacht werden müssen.
Die folgenden Abzüge werden automatisch gewährt:
- 750 EUR Abzug für im Jahr 2024 erzieltes Einkommen;
- Abzug für Erwerbseinkommen (bis zu einem bestimmten Betrag);
- Gutschrift für Erwerbseinkommen (bis zu einem bestimmten Betrag);
- Grundabzug (bis zu den Höchstbeträgen);
- Abzug für Renteneinkommen (bis zu den Höchstbeträgen);
- Abzug für Ausbildungsstipendien;
- Gutschrift für Studienkredite;
- Abzug für Seefahrereinkommen.
Darüber hinaus ist es möglich, folgende Abzüge bzw. Steuergutschriften zu ändern oder hinzuzufügen:
- Steuerermäßigung für Haushaltsausgaben (bis zu einer bestimmten Höhe);
- Geschäftsreisekosten (bis zu einer bestimmten Höhe);
- Abzüge für Arbeitnehmer in der Forstwirtschaft;
- Kredite im Zusammenhang mit Unterhaltsverpflichtungen;
- Mitgliedsbeiträge und Beiträge zur Arbeitslosenkasse;
- Beiträge zur Rentenversicherung;
- Aufwendungen für die Verwaltung und Verwahrung von Kapitalanlagen;
- Zinsaufwendungen für Kredite (sofern diese der Erzielung von Einnahmen dienen).
Erhalt einer Steuernummer in Finnland
In Finnland ist die Steuernummer der finnische Personalausweis. Finnische Personalausweise werden von der Behörde für digitale und demografische Daten ausgestellt. In einigen Fällen können auch die finnische Einwanderungsbehörde oder die finnische Steuerverwaltung Personalausweisnummern für Ausländer ausstellen.
In Finnland muss jeder, der ein Einkommen erzielt, eine Steuerkarte haben. Sie können eine Steuerkarte auf folgende Weise bestellen:
- einen Antrag bei MyTax (dem elektronischen Dienst der Steuerverwaltung) einreichen;
- einen Papierantrag an das Finanzamt schicken;
- einen Antrag persönlich beim Finanzamt einreichen.
In Finnland ist die richtige Lohnsteuerkarte wichtig; es gibt verschiedene Arten von Lohnsteuerkarten. Die Lohnsteuerkarte kann online oder auf Papier mit dem Formular 5010e beantragt werden.
Verfahren zur Rückerstattung von Überzahlungen
Um eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern zu veranlassen, muss eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Die Steuerrückerstattung wird direkt auf das vom Steuerzahler angegebene Bankkonto überwiesen. Sie kann über den Onlinedienst OmaVero oder in Papierform eingereicht werden. Wenn dem Finanzamt die Bankverbindung nicht bekannt ist, erfolgt die Rückerstattung per Postanweisung oder Banküberweisung der Nordea Bank.
Steuerzahler erhalten die Rückerstattung zu unterschiedlichen Terminen, abhängig vom Abschluss des Steuerveranlagungsverfahrens. Datum und Höhe der Rückerstattung sind in MyTax und im Steuerbescheid ersichtlich.
Strafe
Für natürliche Personen wird von einer Geldstrafe von 50 Euro ausgegangen:
- für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung eines Unternehmers;
- für die verspätete freiwillige Abgabe der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung einer natürlichen Person.
Es wird von einer Steuererhöhung von mindestens 75 Euro ausgegangen:
- für Fehler in der Steuererklärung, die nicht vor Ablauf des Veranlagungszeitraums freiwillig korrigiert werden.