Leitfaden zur französischen Einkommensteuer
Die französische Einkommensteuer, bekannt als „Impôt sur le Revenu“ (IR), ist eine progressive Steuer, die auf das Einkommen von in Frankreich ansässigen Personen erhoben wird. Sie gilt für verschiedene Einkommensquellen, darunter Gehälter, Löhne, Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere Einkommensformen.
Einkommensteuer für Gebietsansässige
In Frankreich ist die Einkommensteuer progressiv, d. h. der Steuersatz erhöht sich mit steigendem Einkommen.
Einkommensteuersätze in Frankreich
- 0% – Bis zu €11.294 Jahreseinkommen sind steuerfrei.
- 11% – Gilt für Einkommen zwischen €11.295 und €28.797.
- 30% – Gilt für Einkommen zwischen €28.798 und €82.341.
- 41% – Gilt für Einkommen zwischen €82.342 und €177.106.
- Zusatzsteuer – Es gibt eine zusätzliche Zusatzsteuer von 3% auf Einkommen über €250.000 für Alleinstehende und €500.000 für Verheiratete. Diese Zusatzsteuer erhöht sich auf 4% für Einkommen über €500.000 für Alleinstehende und €1 Million für Verheiratete.
Einkommensteuererklärungen und -zahlungen
Die Frist für die Einreichung und Zahlung der Einkommensteuer in Frankreich ist der 21. Mai (online oder in Papierform).
Steuerfreies Minimum in Frankreich
Es gibt einen steuerfreien Schwellenwert (ca. €11.294 für 2024), aber nur für bestimmte Einkommensarten. Das heißt, wenn Ihr Gesamteinkommen unter diesem Schwellenwert liegt und ausschließlich aus diesen bestimmten steuerfreien Quellen stammt, zahlen Sie keine Einkommenssteuer.
Abzug
In Frankreich können Sie Ihre Einkommensteuerlast wie folgt senken:
- Abzüge – Reduzieren Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen um Arbeitskosten, Spenden an wohltätige Zwecke, bestimmte Haushaltskosten usw.
- Steuergutschriften – Reduzieren Sie Ihre Steuerschuld direkt mit Gutschriften für Kinderbetreuung, energieeffiziente Renovierungen und mehr (je nach Anspruchsberechtigung).
Verfahren zur Rückerstattung von Überzahlungen
Die Steuerbehörde bearbeitet Ihre Steuererklärung und ermittelt Ihre Steuerschuld. Wenn sie feststellen, dass Sie zu viel gezahlt haben, wird automatisch eine Rückerstattung veranlagt. Die Rückerstattung wird direkt auf das Bankkonto überwiesen, das Sie bei der Einreichung angegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt aber in der Regel mehrere Wochen.
Steuernummer in Frankreich beantragen
Erhalt einer Steuernummer in Frankreich, auch Numéro d’identification fiscal (NIF) genannt.
Hier sind die Methoden:
- Online – Sie können sich auf der Website der französischen Steuerverwaltung registrieren.
- Per Post – Verwenden Sie das Formular CERFA Nr. 1347-SD und senden Sie es per Post.
Was Sie für die Anmeldung benötigen:
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis)
- Wohnsitznachweis in Frankreich (falls zutreffend)
- Dokumente zu Ihrer Einkommensquelle (z. B. Mietverträge, Unterlagen zur Geschäftstätigkeit)
Strafe
Verspätete Abgabe – Wenn Sie die Frist für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung am 21. Mai (oder den spezifischen Termin Ihrer örtlichen Behörde) versäumen, werden Strafen fällig. Dabei kann es sich um einen Prozentsatz der geschuldeten Steuer (normalerweise ab etwa 10 %) oder eine Pauschalgebühr handeln, je nach Schwere der Verspätung. Je länger die Verspätung, desto höher die Strafe.
Unterzahlung – Wenn Sie den vollen Steuerbetrag nicht bis zur Frist bezahlen, werden Ihnen Verzugszinsen berechnet. Diese Zinsen fallen monatlich an und können sich schnell summieren.