Einkommensteuerleitfaden Estland

Die estnische Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die von natürlichen Personen unabhängig von ihrem Wohnsitzstatus erhoben wird.

Estonia income tax guide

Einkommensteuersatz in Estland

Estland hat kein progressives Einkommensteuersystem. Der Einkommensteuersatz für natürliche Personen beträgt unabhängig vom Wohnsitz 20%. Der Einkommensteuersatz für Einzelunternehmer beträgt ebenfalls 20%.

 

Einkommensteuererklärungen und -zahlungen

In Estland wird die Einkommensteuer vom Arbeitgeber erhoben, erklärt und durch Lohnabzüge bezahlt. Natürliche Personen müssen jedoch einmal jährlich ab dem 15. Februar eine Steuererklärung abgeben (Formular A). Gleichzeitig ist ein Einzelunternehmer in jedem Fall verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (Formular E). Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Estland ist der 30. April nach dem Berichtsjahr.

Bei der Erstellung einer Steuererklärung werden Informationen aus der Datenbank des Steuer- und Zollamts über die Einkünfte und Ausgaben des Steuerzahlers automatisch in die Steuererklärung eingetragen. Zusätzliche Einkünfte und Ausgaben können in der ausgefüllten Steuererklärung angegeben werden.

Der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Einkommensteuer ist der 1. Oktober des Kalenderjahres nach dem Besteuerungszeitraum.

Ein Einzelunternehmer ist verpflichtet, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das 3. Quartal am 15. September und für das 4. Quartal am 15. Dezember zu leisten, wenn im Vorjahr steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde. Eine Vorauszahlung beträgt 25% des Betrags der Einkommensteuer, die auf das Geschäftseinkommen des vorherigen Geschäftsjahres festgesetzt wurde.

 

Steuerfreies Minimum in Estland

Im Jahr 2024 beträgt das steuerfreie Einkommen in Estland bei einem Jahreseinkommen von bis zu 14.400 EUR 7.848 EUR pro Jahr oder 654 EUR pro Monat. Das steuerfreie Einkommen hängt von der Höhe des Einkommens ab und sinkt mit zunehmendem Einkommen:

  • Bei einem Jahreseinkommen zwischen 14.400 EUR und 25.200 EUR sinkt das steuerfreie Einkommen gemäß der Formel 7.848 – 7.848 ÷ 10.800 × (Einkommensbetrag – 14.400);
  • Bei einem Jahreseinkommen über 25.200 EUR beträgt das steuerfreie Einkommen null.

Das steuerfreie Einkommen für eine Person, die das Rentenalter erreicht hat, beträgt 9.312 EUR pro Jahr. Für eine Person im Rentenalter bleibt dieser Betrag immer stabil, auch wenn die Person keine Rente erhält.

Ein Unternehmer – eine natürliche Person – ist im ersten Tätigkeitsjahr von der Zahlung von Vorauszahlungen befreit, wenn der Betrag einer Vorauszahlung 300 EUR nicht übersteigt.

 

Abzüge

Die Einkommensteuer in Estland kann durch Abzug folgender Beträge gesenkt werden:

  • Nicht steuerpflichtiges Einkommen;
  • Geschäftsbezogene Ausgaben (für steuerpflichtiges Einkommen oder Zwecke der Geschäftsentwicklung);
  • Beiträge zu Pensionsplänen (bis zu bestimmten Grenzen);
  • Bildungsausgaben (bis zu bestimmten Grenzen);
  • Wohnungsbaudarlehenszinsen;
  • Geschenke und Spenden (bis zu bestimmten Grenzen).

 

Steuernummer in Estland beantragen

Estland verfügt nicht über ein System für Steueridentifikationsnummern (TIN). Es gibt jedoch drei Arten von Identifikationscodes:

  • Firmenregistrierungscode;
  • Persönlicher Identifikationscode (isikukood);
  • Nichtansässiger Code.

Einzelunternehmer, die eine Betriebsstätte in Estland gegründet haben, müssen sich beim estnischen Steuer- und Zollamt registrieren. Für die Registrierung beim Steuer- und Zollamt muss ein Einzelunternehmer einen Antrag auf Formular R2 einreichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bestätigung der Existenz der juristischen Person (z. B. Registerauszug);
  • Bestätigung der Befugnis der verantwortlichen Person am Geschäftssitz;
  • Notariell beglaubigte Unterschrift der verantwortlichen Person;
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen dem Steuervertreter und dem Nichtansässigen (falls zutreffend).

Der Antrag kann in der E-MTA-E-Service-Umgebung, per E-Mail an emta@emta.ee (mit einer digitalen Signatur unterzeichnet) oder direkt beim Steuer- und Zollamt eingereicht werden.

 

Verfahren zur Rückerstattung von Überzahlungen

Die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern wird durch die Einreichung einer Einkommensteuererklärung eingeleitet. Beim Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung ist es erforderlich, die Bankverbindung anzugeben, an die die zu viel gezahlte Steuer überwiesen wird. Die Entscheidung zur Rückerstattung der Einkommensteuer ist in der E-Services-Umgebung von e-MTA zu finden.

Der Fälligkeitstermin für die Rückerstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer ist der 1. Oktober des Kalenderjahres, das dem Steuerzeitraum folgt.

 

Strafe

Strafe für verspätete Abgabe der Einkommensteuer in Estland:

  • 0,06% des Betrags der nicht gezahlten Steuern auf täglicher Basis.

Strafe für Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung in Estland:

  • 300 Bußgeldeinheiten (derzeit 4 Euro pro Einheit) für Einzelpersonen.

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