Leitfaden zur Einkommensteuer in den Niederlanden
Wer in den Niederlanden lebt oder Einkünfte aus diesem Land bezieht, muss in den Niederlanden eine Einkommensteuererklärung abgeben. In den Niederlanden wird Einkommensteuer auf Einkünfte, finanzielle Beteiligungen an einem Unternehmen sowie auf Ersparnisse und Investitionen gezahlt.
Einkommensteuersätze in den Niederlanden
In den Niederlanden gilt ein progressives Einkommensteuersystem. Der Einkommensteuersatz hängt von der Höhe des Einkommens und der Art des Einkommens ab. Für 2024 gelten für Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, folgende Steuersätze:
Einkommensteuersatz für Einkünfte aus Arbeit und Wohnung:
- bis 75518 EUR – 36,97%;
- über 75518 EUR – 49,5%.
Einkommensteuersatz für Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung:
-
bis 67.000 EUR – 24,5%;
-
über 67.000 EUR – 33%.
Der Einkommensteuersatz für Einkünfte aus Ersparnissen und Investitionen beträgt 36%.
Je früher ein Steuerzahler das Rentenalter von 67 Jahren erreicht, desto niedriger ist sein Einkommensteuersatz für Einkünfte bis 38.098 EUR. Die Sätze variieren von 19,07% für diejenigen, die das Rentenalter im Januar erreicht haben, bis 35,47% für diejenigen, die das Rentenalter im Dezember erreicht haben.
Der Einkommensteuersatz hängt auch von der Höhe des Einkommens ab:
- von 38.098 EUR bis 75.518 EUR – 36,97%;
- ab 75.518 EUR – 49,50%.
Satz für diejenigen, die das Rentenalter im Jahr 2024 bereits erreicht haben:
- 19,07% für Einkommen bis 40.021 EUR;
- 36,97% für Einkommen von 40.021 EUR bis 75.518 EUR;
- 49,50% für Einkommen ab 75.518 EUR.
Ab 2024 beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter 67 Jahre.
Nicht steuerpflichtiges Minimum
In den Niederlanden gibt es keinen festen „steuerfreien Mindestbetrag“ oder persönlichen Freibetrag wie in einigen anderen Ländern. Stattdessen bietet das niederländische Steuersystem ein System von Steuergutschriften, die den zu zahlenden Steuerbetrag effektiv reduzieren.
Steuergutschrift
Die Gesamtsteuergutschrift für Steuerzahler unter dem Rentenalter im Jahr 2024 variiert je nach Höhe des steuerpflichtigen Einkommens aus Arbeit und Haushalt:
- bis 24.813 EUR – 3.362 EUR Steuergutschrift;
- von 24.813 EUR bis 75.518 EUR – 3.362 EUR – 6,630 % x (steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit und Haushalt – 24.812 EUR);
- ab 75.518 EUR beträgt die Steuergutschrift null.
Die Gesamtsteuergutschrift für Steuerzahler, die im Jahr 2024 das Rentenalter erreichen, hängt auch von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens aus Arbeit und Haushalt ab:
- bis 24.813 EUR – 1.735 EUR;
- von 24.813 EUR bis 75.518 EUR – 1735 EUR – 3,421% x (steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit und Haushalt – 24.812 EUR);
- ab 75.518 EUR beträgt die Steuergutschrift null.
Abzüge
In den Niederlanden sind folgende Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen möglich:
- Abzug von Hypothekenzinsen;
- Bildungskosten;
- Spenden an wohltätige Zwecke.
Besondere Einkommensteuerregelungen in den Niederlanden
In den Niederlanden gibt es eine Expat-Steuergutschrift von 30%. Diese Erleichterung ermöglicht es berechtigten Expat-Mitarbeitern, fünf Jahre lang bis zu 30% ihres Gehalts steuerfrei zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2024 haben Expats den folgenden Prozentsatz ihres Gehalts steuerfrei:
- 30% für die ersten 20 Monate;
- 20% in den nächsten 20 Monaten;
- 10% in den letzten 20 Monaten.
Eine Steuernummer in den Niederlanden beantragen
In den Niederlanden gibt es zwei Arten von Steuernummern für die Einkommensteuer:
BSN (Burgerservicenummer) – dies ist eine Bürgerservicenummer, die für Einwohner erforderlich ist.
RSIN (Rechtspersonen en Samenwerkingsverbanden Informatienummer) – für Unternehmen und juristische Personen.
Personen, die in die Niederlande umziehen und länger als vier Monate bleiben möchten, müssen sich bei ihrer örtlichen Gemeinde anmelden, um eine BSN (Bürgerservicenummer) zu erhalten. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören ein gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) und ein Adressnachweis (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis).
Unternehmen, die in den Niederlanden ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, müssen sich bei der niederländischen Handelskammer (KvK) anmelden. Bei diesem Registrierungsprozess wird eine RSIN (Legal Entity Identifier) zugewiesen.
Um eine Steuernummer zu erhalten, müssen sich Nichtansässige beim Belastingdienst für Nichtansässige (Registratie Niet-Ingezetenen, RNI) anmelden, indem sie die RNI-Gemeinde aufsuchen und einen gültigen Personalausweis und relevante Dokumente vorlegen, die die Notwendigkeit einer Steuernummer bestätigen.
Einkommensteuererklärungen und -zahlungen
Einreichungsfrist
Steuererklärungen müssen bis zum 1. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Wenn mehr Zeit benötigt wird, kann eine Fristverlängerung von bis zu fünf Monaten beantragt werden, wodurch sich die Frist auf den 1. Oktober verschiebt. Für nicht ansässige Steuerzahler ist die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung oder zur Beantragung einer Fristverlängerung der 1. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Es gibt in den Niederlanden zwei Möglichkeiten, eine Steuererklärung einzureichen:
Online-Steuererklärungssystem;
Papier-Steuererklärungsformular, das bei der niederländischen Steuerbehörde angefordert werden kann.
Strafe
Bei nicht fristgerechter Zahlung von Steuern oder nicht fristgerechter Abgabe einer Steuererklärung können Geldbußen verhängt werden.
Wenn eine Steuererklärung abgegeben wurde, die Lohnsteuer jedoch nicht fristgerecht oder vollständig bezahlt wurde:
- wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 3% des nicht fristgerecht bezahlten oder noch ausstehenden Betrags verhängt, mit einem Minimum von 50 EUR und einem Maximum von 5.514 EUR;
- wird eine Verwaltungsstrafe von 68 EUR für die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe einer Steuererklärung verhängt.
Bei verspäteter Abgabe der Erklärung für einen bestimmten Zeitraum und Nichtzahlung der Steuer für diesen Zeitraum werden 2 Verwaltungsstrafen verhängt, nämlich eine für die verspätete Abgabe der Erklärung und eine für die nicht vollständige Zahlung.
Die Steuerbehörden in den Niederlanden können bei wiederholten Verstößen die folgenden Verwaltungsstrafen verhängen:
- Nichtabgabe oder nicht fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen: maximal 1.377 EUR;
- Nichtzahlung der Lohnsteuer, nicht rechtzeitige oder vollständige Zahlung der Lohnsteuer: maximal 10% des Betrags der nicht fristgerecht gezahlten bzw. noch ausstehenden Lohnsteuer, höchstens jedoch 5.514 EUR.