Einkommensteuerleitfaden Polen
Polen wendet für die Besteuerung persönlicher Einkünfte ein progressives Einkommensteuersystem an, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen steigt.
Einkommensteuersätze in Polen:
- 12% – Dieser Satz gilt für steuerpflichtige Einkünfte bis zu 120.000 PLN (ca. €27.000) pro Jahr.
- 32% – Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen 120.000 PLN übersteigt, zahlen Sie 32% Steuern auf den Betrag, der diesen Schwellenwert übersteigt. Es gibt eine Berechnung, um die Gesamtsteuerschuld zu ermitteln, nicht einfach 32% auf Ihr gesamtes Einkommen.
Einkommensteuererklärungen und -zahlungen
Die Frist für die Einreichung und Zahlung der Einkommensteuer in Polen ist der 30. April im auf das Steuerjahr folgenden Jahr.
Steuerfreies Minimum in Polen
Polen bietet einen steuerfreien Freibetrag von 30.000 PLN (ca. 6.800 €) pro Jahr. Das bedeutet, wenn Ihr gesamtes Jahreseinkommen unter diesem Betrag liegt, zahlen Sie im Allgemeinen keine Einkommensteuer.
Abzug
In Polen können Sie Ihre Einkommensteuerlast wie folgt senken:
- Abzüge – Machen Sie Arbeitskosten, Sozialversicherungsbeiträge, wohltätige Spenden und einige Darlehenszinsen geltend.
- Steuergutschriften – Nutzen Sie Steuergutschriften für Kinderbetreuung und medizinische Ausgaben.
Verfahren zur Rückerstattung von Überzahlungen
Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie zu viel gezahlt haben, wird die Rückerstattung automatisch auf das Bankkonto erfolgen, das Sie bei der Einreichung angegeben haben. Die Bearbeitungszeit kann variieren, dauert aber normalerweise mehrere Wochen.
Steuernummer in Polen beantragen
Das Verfahren zur Registrierung einer Steuernummer (NIP – Numer Identyfikacji Podatkowej) in Polen hängt von Ihrer Situation ab:
- Wenn Sie bei CEIDG (Centralny Rejestr Gospodarki Narodowej) registriert sind, wird Ihnen Ihre NIP-Nummer automatisch zugewiesen. Sie müssen keinen separaten Antrag einreichen.
- Wenn Sie nicht bei CEIDG registriert sind (z. B. Freiberufler, Partnerschaft), müssen Sie das NIP-7-Antragsformular bei Ihrem örtlichen Finanzamt (Urząd Skarbowy) einreichen.
Wer kann das Formular NIP-7 einreichen?
- Einzelpersonen, die einer Geschäftstätigkeit außerhalb der CEIDG-Registrierung nachgehen (z. B. Partnerschaften, Freiberufler).
- Einzelpersonen, die keine PESEL-Nummer (polnische nationale Identifikationsnummer) haben, aber Steuern zahlen müssen (z. B. die einen Babysitter beschäftigen).
Strafe
Bußgelder bei verspäteter Abgabe:
- Bis zu 30 Tage – ca. 100 PLN (ca. €22).
- Mehr als 30 Tage verspätet – ca. 500 PLN (ca. €110).
Übermäßig verspätet (Jahre der Nichtabgabe) – die Steuerbehörden könnten Ihre Steuerschuld für die nicht abgegebenen Jahre erheblich erhöhen. In seltenen Fällen könnten sie rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.