Leitfaden zur Einkommensteuer in Spanien
Die Einkommensteuer für Einwohner (IRPF) ist eine progressive Steuer, die für in Spanien ansässige Personen gilt.
Einkommensteuersätze in Spanien
Die Einkommensteuer für Ansässige (IRPF) basiert auf einem progressiven Steuersystem mit Steuersätzen von 19 % bis 28 % und wird auf Einkommen über dem steuerfreien Mindesteinkommen mit einer progressiven Steuerskala erhoben:
- 19% – bis zu €12.450;
- 24% – von €12.451 bis €20.200;
- 30% – von €20.201 bis €35.200;
- 37% – von €35.201 bis €66.000;
- 45% – über €66.000.
Menschen mit niedrigem Einkommen zahlen einen niedrigeren Steuersatz. Für Menschen mit höherem Einkommen steigt der Steuersatz schrittweise an.
Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze, um in Spanien eine Steuererklärung abgeben zu können. Wenn Ihr Einkommen einen bestimmten Betrag (etwa 22.000 € jährlich) übersteigt, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Einkommensteuererklärungen und -zahlungen
Die Frist für die Einreichung und Zahlung der Einkommensteuer in Spanien im Jahr 2024 ist der 30. Juni 2024. Ansässige verwenden im Allgemeinen das Formular 100 (Modelo 100).
Steuerfreies Minimum in Spanien
Die steuerfreie Mindeststeuer wird bei der Berechnung der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt.
Wenn das persönliche Einkommen eines in Spanien ansässigen Bürgers weniger als €5.550 beträgt, unterliegt es nicht der Einkommensteuer.
Wenn der Ehepartner kein Einkommen hat, können zu diesem Betrag noch €2.400 hinzugerechnet werden.
Abzüge
Die Einkommensteuer in Spanien kann durch den Abzug folgender Dinge reduziert werden:
- Beiträge zur Altersvorsorge (bis zu bestimmten Grenzen);
- Arbeitskosten (Homeoffice, Schulungen), sofern berufsbezogen;
- Spenden an wohltätige Zwecke (mit bestimmten Grenzen);
- Familienbeihilfen (Kinder, ältere Angehörige, Invalidität).
Steuernummer in Spanien beantragen
Das Registrierungsverfahren zum Erhalt einer Steuernummer in Spanien (NIE – Número de Identificación de Extranjero) umfasst die folgenden Schritte:
- Registrierung bei der örtlichen Polizeidienststelle oder Ausländerbehörde.
- Formular EX-15 ausfüllen und vorlegen:
– Gültiger Reisepass (Kopie und Original);
– Nachweis des Wohnsitzes (Meldebescheinigung);
– Dokument zum Aufenthaltsstatus (Tarjeta de Residencia oder EU-Meldebescheinigung);
– Arbeits-/Firmenregistrierungsbescheinigung (falls zutreffend);
– Zahlungsbeleg für die Gebühr (9,84 EUR). - Antrag einreichen und Termin zur Abholung der NIE abwarten.
- Bearbeitungszeiten variieren (2 Wochen bis 2 Monate+).
Verfahren zur Rückerstattung von Überzahlungen
In Spanien ist es möglich, bei zu viel gezahlter Einkommensteuer elektronisch eine Rückerstattung über die spanische Steuerbehörde zu beantragen. Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie Ihre Identität digital nachweisen und Informationen über die konkrete Überzahlung sowie alle Dokumente, die Ihren Antrag unterstützen, bereitstellen.
Strafe
Strafe für verspätete Abgabe der Einkommensteuer in Spanien:
- Bis zu 3 Monate Verspätung: 5% der fälligen Steuer;
- 3-6 Monate Verspätung: 10% der fälligen Steuer;
- 6-12 Monate Verspätung: 15% der fälligen Steuer;
- Über ein Jahr Verspätung: 20% der fälligen Steuer.
Strafe für verspätete Abgabe der Nullsteuererklärung der Einkommensteuer:
- Freiwillige Abgabe nach Fristablauf: Strafe 100 EUR;
- Abgabe auf Verlangen der Steuerverwaltung: Strafe 200 EUR.