Einkommensteuerleitfaden Schweden

Das schwedische Einkommensteuersystem ist progressiv und kombiniert.

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Einkommensteuersatz in Schweden

Der Einkommensteuersatz in Schweden besteht aus zwei Teilen – dem nationalen Einkommensteuersatz und dem lokalen Steuersatz.

Die nationale Einkommensteuer in Schweden ist progressiv. Einkommen wird mit einem Steuersatz von 20% besteuert, wenn es über 598.500 SEK liegt.

Der lokale Einkommensteuersatz variiert je nach Region, Gemeinde, Religionszugehörigkeit und Bestattungssteuer. Der lokale Einkommensteuersatz liegt zwischen 29% und 36%.

 

Einkommensteuererklärungen und -zahlungen

Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 2. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Dies ist auf der Website der schwedischen Steuerbehörde oder durch Senden eines Papierformulars an die schwedische Steuerbehörde möglich. Empfänger endgültiger Steuererklärungen haben 90 Tage Zeit, die geschuldeten Steuern zurückzuzahlen. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Steuererklärung angegeben.

Um eine ordnungsgemäße Gutschrift durch die schwedische Steuerbehörde zu gewährleisten, müssen der Zahlung die folgenden Informationen beigefügt sein:

  • Persönliche Identifikationsnummer;
  • Alternativ Organisationsregistrierungsnummer oder Sonderregistrierungsnummer;
  • OCR-Nummer: Eine 13-stellige Alternative zur Identifizierung.

 

Steuerfreies Minimum in Schweden

In Schweden wird bei der Steuerberechnung automatisch ein steuerfreier Grundfreibetrag anerkannt. Dieser muss jedoch im Abschnitt „Zusätzliche Informationen“ der Einkommensteuererklärung vermerkt werden.

Der Grundfreibetrag variiert je nach Einkommen. Bei Einkommen bis zu 24.200 SEK pro Jahr wird der volle Betrag gewährt. Bei Einkommen zwischen 24.300 SEK und 57.000 SEK pro Jahr beträgt der Freibetrag 24.300 SEK. Bei steigendem Einkommen bis auf 155.900-178.400 SEK pro Jahr erhöht sich der Freibetrag auf maximal 44.200 SEK. Bei Einkommen über 178.400 SEK verringert sich der Freibetrag schrittweise und erreicht einen Mindestabzug von 16.800 SEK für Einkommen ab 451.500 SEK pro Jahr.

 

Abzüge

Schweden erlaubt Abzüge zur Senkung des steuerpflichtigen Einkommens. Hier sind einige wichtige:

  • Standardabzug: Jeder erhält diesen automatischen Abzug, der das steuerpflichtige Einkommen reduziert, ohne dass ein Ausgabennachweis erforderlich ist. Der Betrag variiert je nach Einkommen und Faktoren wie Alter.
  • Arbeitsbezogene Ausgaben: Es ist möglich, einige arbeitsbezogene Ausgaben abzuziehen, wie z. B. Fahrten über die Pendelstrecke hinaus oder vorgeschriebene Uniformen.
  • Andere mögliche Abzüge: Dazu gehören Hypothekenzinsen, wohltätige Spenden (begrenzt), medizinische Ausgaben über einem bestimmten Schwellenwert, Umzugskosten für den Arbeitsplatzwechsel (begrenzt) und Kinderbetreuungskosten (teilweise abzugsfähig).

 

Steuernummer in Schweden beantragen

Die Steuernummer (personnummer) erhalten Sie durch die Registrierung bei der schwedischen Steuerbehörde bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.

Nichtansässige haben die Möglichkeit, eine vorübergehende Steuernummer („särskilt skattetillstånd“) online oder per Post über die Website der schwedischen Steuerbehörde zu beantragen.

 

Verfahren zur Rückerstattung von Überzahlungen

In Schweden erfolgt die Rückerstattung zu viel gezahlter Einkommensteuer normalerweise automatisch. Um eine Rückerstattung zu erhalten, muss eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Normalerweise wurden die Steuerschuld und die Vorauszahlungen bereits in der Einkommensteuererklärung berechnet. Wenn der Betrag der Vorauszahlung die Steuerschuld übersteigt, erfolgt die Rückerstattung innerhalb weniger Monate. Die schwedische Steuerbehörde bearbeitet die Erklärungen automatisch und überweist die Rückerstattungen im Falle einer Überzahlung auf ein vorab registriertes Konto. Rückerstattungen werden auf das vorab registrierte Konto überwiesen, das bei der Registrierung angegeben wurde.

 

Strafe

Strafe für verspätete Abgabe: Bei Versäumnis der Frist wird eine Geldstrafe verhängt. Die Höhe der Abgabestrafe richtet sich nach der Abgabeverzögerung. Die schwedische Steuerbehörde kann bis zu drei Geldstrafen für verspätete Abgabe verhängen. Jede Geldstrafe beträgt 1.250 SEK.

Strafe für falsche/unvollständige Steuererklärung: Die Strafen hängen vom Vorsatz ab. Fahrlässigkeit kann zu einer Geldstrafe von bis zu 40% der zusätzlich geschuldeten Steuer führen. Betrugsfälle können zu einer Strafanzeige führen.

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